Am Erfurter Standort wurde bis 1945 gefertigt, mit Zwangsarbeit
- Vorher
- Der Eintrag zu den Deutschen Werken Erfurt führte den Standort als „den einzigen des Registers, an dem die Waffenfertigung vollständig endete und durch eine zivile Fertigung ersetzt wurde — ab 1924 Schreibmaschinen". Das Feld zwangsarbeit stand auf „nicht einschlägig", begründet damit, dass die Waffenfertigung 1924 geendet habe.
- Jetzt
- Die Waffenfertigung endete am Standort nicht. Über die Deutsche-Werke-Schreibmaschinengesellschaft, die Europa Schreibmaschinen AG (1930) und das Olympia-Büromaschinenwerk (1936) wurde im Zweiten Weltkrieg am selben Ort wieder gefertigt: Gewehre, feinmechanische Teile für Flugmotoren und rund 3.450 Marine-Enigma. 1944 arbeiteten dort 3.437 Menschen, davon 705 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Das Feld zwangsarbeit steht jetzt auf „belegt".
Das ist der schwerste Fehler, den dieses Register bisher an sich selbst gefunden hat — nicht wegen seines technischen Gewichts, sondern wegen der Stelle, an der er saß.
Wie der Fehler entstand
Aus einer richtigen Beobachtung wurde eine falsche Verallgemeinerung. Richtig ist: Die Ortgies-Fertigung endete 1923/24 auf alliierten Druck, und danach liefen am Standort Schreibmaschinen. Daraus wurde in diesem Register der Satz, die Waffenfertigung sei „vollständig” beendet gewesen — und aus diesem Satz folgte, dass die Prüfregel für die Jahre 1933 bis 1945 hier nicht greife.
Beide Schlüsse waren falsch, und der zweite war schlimmer als der erste. Ein Zwangsarbeits-Feld auf „nicht einschlägig” zu setzen, ist eine Aussage, keine Auslassung. Sie behauptet, geprüft zu haben. Hier war nicht geprüft worden, sondern aus einer Datumsangabe geschlossen worden.
Was daraus folgt
Erste Regel: Betrieb und Standort sind zwei verschiedene Gegenstände. Die Königlich Preußische Gewehrfabrik endete 1919 als juristische Person. Das Gelände am Mainzerhofplatz lief weiter — durch vier Firmennamen, zwei Staaten und eine Enteignung hindurch. Wer die Lebensdauer des Betriebs für die Lebensdauer der Fertigung nimmt, kommt systematisch zu falschen Ergebnissen. Dieses Register führt den Standortbezug jetzt in beiden Einträgen ausdrücklich.
Zweite Regel: „nicht einschlägig” ist eine belegpflichtige Aussage. Der Status darf nur gesetzt werden, wenn positiv feststeht, dass zwischen 1933 und 1945 an diesem Ort nicht gefertigt wurde — nicht, wenn eine Quelle für einen Teilzeitraum ein Fertigungsende nennt. Im Zweifel gilt „ungeprüft”. Der Unterschied ist keine Formalie: „ungeprüft” lädt zur Klärung ein, „nicht einschlägig” schließt sie ab.
Sämtliche Einträge mit dem Status „nicht einschlägig” sind daraufhin nachgesehen worden. Bestand hat er dort, wo die Fertigung nachweislich vor 1933 endete und der Standort danach nicht wieder belegt wurde.
Was der Fall sachlich hinzufügt
Der korrigierte Befund ist inhaltlich ergiebiger als der falsche. Ein Schreibmaschinenwerk, das 1939 wieder Gewehre baut, ist kein Widerspruch, sondern die Regel dieser Region: Feinmechanik in Großserie ist dieselbe Fähigkeit, gleichgültig ob das Ergebnis schreibt oder schießt. Dasselbe Muster trägt Haenel und Simson (Waffen und Fahrräder), Rheinmetall Sömmerda (Nähmaschinen und Waffen) und Großfuß in Döbeln (Laternen und Maschinengewehre).
Dass die Erfurter Kette obendrein die Enigma einschließt — rund 3.450 Marine-Geräte, aus Geheimhaltungsgründen ohne Herstellerkennzeichnung ausgeliefert —, macht den Standort zu einem der aufschlussreichsten des ganzen Registers.