Zum Inhalt springen
OD WH

Korrekturen

Jede sachliche Änderung an einem bestehenden Eintrag protokolliere ich hier: was dastand, was jetzt dasteht, warum. Ein Nachschlagewerk, das seine Fehler stillschweigend überschreibt, ist nicht vertrauenswürdiger als eines ohne Fehler — es ist nur schwerer zu prüfen.

Wer eine frühere Fassung zitiert hat, soll nachvollziehen können, was ich geändert habe und warum. Bislang habe ich 8 echte Sachfehler dokumentiert.

Sachfehler Deutsche Werke Erfurt und Gewehrfabrik Erfurt — Zwangsarbeit am Standort

Am Erfurter Standort wurde bis 1945 gefertigt, mit Zwangsarbeit

Vorher
Der Eintrag zu den Deutschen Werken Erfurt führte den Standort als „den einzigen des Registers, an dem die Waffenfertigung vollständig endete und durch eine zivile Fertigung ersetzt wurde — ab 1924 Schreibmaschinen". Das Feld zwangsarbeit stand auf „nicht einschlägig", begründet damit, dass die Waffenfertigung 1924 geendet habe.
Jetzt
Die Waffenfertigung endete am Standort nicht. Über die Deutsche-Werke-Schreibmaschinengesellschaft, die Europa Schreibmaschinen AG (1930) und das Olympia-Büromaschinenwerk (1936) wurde im Zweiten Weltkrieg am selben Ort wieder gefertigt: Gewehre, feinmechanische Teile für Flugmotoren und rund 3.450 Marine-Enigma. 1944 arbeiteten dort 3.437 Menschen, davon 705 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Das Feld zwangsarbeit steht jetzt auf „belegt".

Das ist der schwerste Fehler, den dieses Register bisher an sich selbst gefunden hat — nicht wegen seines technischen Gewichts, sondern wegen der Stelle, an der er saß.

Wie der Fehler entstand

Aus einer richtigen Beobachtung wurde eine falsche Verallgemeinerung. Richtig ist: Die Ortgies-Fertigung endete 1923/24 auf alliierten Druck, und danach liefen am Standort Schreibmaschinen. Daraus wurde in diesem Register der Satz, die Waffenfertigung sei „vollständig” beendet gewesen — und aus diesem Satz folgte, dass die Prüfregel für die Jahre 1933 bis 1945 hier nicht greife.

Beide Schlüsse waren falsch, und der zweite war schlimmer als der erste. Ein Zwangsarbeits-Feld auf „nicht einschlägig” zu setzen, ist eine Aussage, keine Auslassung. Sie behauptet, geprüft zu haben. Hier war nicht geprüft worden, sondern aus einer Datumsangabe geschlossen worden.

Was daraus folgt

Erste Regel: Betrieb und Standort sind zwei verschiedene Gegenstände. Die Königlich Preußische Gewehrfabrik endete 1919 als juristische Person. Das Gelände am Mainzerhofplatz lief weiter — durch vier Firmennamen, zwei Staaten und eine Enteignung hindurch. Wer die Lebensdauer des Betriebs für die Lebensdauer der Fertigung nimmt, kommt systematisch zu falschen Ergebnissen. Dieses Register führt den Standortbezug jetzt in beiden Einträgen ausdrücklich.

Zweite Regel: „nicht einschlägig” ist eine belegpflichtige Aussage. Der Status darf nur gesetzt werden, wenn positiv feststeht, dass zwischen 1933 und 1945 an diesem Ort nicht gefertigt wurde — nicht, wenn eine Quelle für einen Teilzeitraum ein Fertigungsende nennt. Im Zweifel gilt „ungeprüft”. Der Unterschied ist keine Formalie: „ungeprüft” lädt zur Klärung ein, „nicht einschlägig” schließt sie ab.

Sämtliche Einträge mit dem Status „nicht einschlägig” sind daraufhin nachgesehen worden. Bestand hat er dort, wo die Fertigung nachweislich vor 1933 endete und der Standort danach nicht wieder belegt wurde.

Was der Fall sachlich hinzufügt

Der korrigierte Befund ist inhaltlich ergiebiger als der falsche. Ein Schreibmaschinenwerk, das 1939 wieder Gewehre baut, ist kein Widerspruch, sondern die Regel dieser Region: Feinmechanik in Großserie ist dieselbe Fähigkeit, gleichgültig ob das Ergebnis schreibt oder schießt. Dasselbe Muster trägt Haenel und Simson (Waffen und Fahrräder), Rheinmetall Sömmerda (Nähmaschinen und Waffen) und Großfuß in Döbeln (Laternen und Maschinengewehre).

Dass die Erfurter Kette obendrein die Enigma einschließt — rund 3.450 Marine-Geräte, aus Geheimhaltungsgründen ohne Herstellerkennzeichnung ausgeliefert —, macht den Standort zu einem der aufschlussreichsten des ganzen Registers.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (de) — Königlich Preußische Gewehrfabrik Erfurt — Nachnutzung, Belegschaft 1944, Enigma-Fertigung Link
  2. [Online] erfurt-web.de — Rüstung in Erfurt 1935–1945 Link
  3. [Online] Thüringer Weg der Industriekultur — Erfurter Gewehrfabrik — Büromaschinenwerk Olympia — Optima Link
Sachfehler Gewehr 98 (Erfurter Fertigung) — Vergleichsstück Gewehr 88

Das Gewehr 88 verriegelt vorn, nicht hinten

Vorher
Im Vergleichsblock des Gewehr-98-Eintrags wurde das Gewehr 88 (Kommissionsgewehr) als „Zylinderverschluss mit hinten liegenden Warzen" geführt; als 1898 verworfener Mangel wurde unter anderem „die schwächere Verriegelung" genannt.
Jetzt
Das Gewehr 88 ist front verriegelt: Zwei gegenüberliegende Warzen sitzen an einem abnehmbaren Kammerkopf unmittelbar hinter dem Patronenlager. Der Unterschied zum System Mauser 98 liegt nicht in der Lage der Verriegelung, sondern im geteilten Verschluss mit abnehmbarem Kammerkopf und im Fehlen der dritten Sicherheitswarze. Die Formulierung wurde entsprechend ersetzt.

Wie der Fehler entstand

Aus der zutreffenden Beobachtung, dass das Gewehr 88 vom System Mauser 98 in mehreren Punkten abgelöst wurde, wurde die falsche Erklärung abgeleitet, es habe — wie das zeitgleiche Lee-Enfield — hinten verriegelt. Tatsächlich hatte schon das Kommissionsgewehr die vorn liegenden Warzen; die Zuschreibung des Verschlusses geht in der Literatur auf Louis Schlegelmilch zurück, der ihn auf Grundlage des Mauser M71 für die Gewehr-Prüfungskommission entwarf.

Was daraus folgt

Methodisch: Verriegelungsart und Verriegelungsgüte sind zwei verschiedene Aussagen. Dass eine Konstruktion abgelöst wurde, sagt nichts darüber, wo sie verriegelt. Der belastbare Unterschied zwischen 88 und 98 ist der geteilte Verschluss mit abnehmbarem Kammerkopf, das Fehlen der dritten Warze als Sicherheitsreserve und die Zuführung aus dem Mannlicher-Rahmen statt aus dem Ladestreifen-Kasten.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (en) — Gewehr 1888 — Verschluss mit zwei vorderen Warzen und abnehmbarem Kammerkopf Link
  2. [Online] Modern Firearms — Gew.88 „Kommissiongewehr" Link
Ergänzung C. G. Haenel Suhl — Zwangsarbeit

Zwangsarbeit bei Haenel ist belegt, aus dem Schriftgut der Firma selbst

Vorher
Das Feld zwangsarbeit stand im Eintrag zu C. G. Haenel auf „ungeprüft", mit dem Hinweis, der Betrieb habe zwischen 1933 und 1945 gefertigt, die Frage sei aber noch nicht geprüft. Auch der Kasten „Offene Forschungsfragen" führte „Zwangsarbeit im Werk während des Krieges" als ungeklärt.
Jetzt
Der Status steht jetzt auf „belegt". Grundlage sind zwei Stücke aus der Akte Fa. C. G. Haenel Suhl Nr. 141 im Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen, die 2002 im Wortlaut ediert wurden: der Gesellschaftsvertrag der „Arbeitsgemeinschaft Barackenlager Fröhlicher Mann" vom 8. Februar 1943, in dem Haenel 165 der 902 Lagerplätze übernahm und den zweiten Beisitzer des Vorstands stellte, sowie eine Beschwerdeliste vom 18. März 1943 über die Zustände in diesem Lager. Nicht belegt bleiben Kopfzahlen, Herkunftsländer, betriebseigene Lager, Kriegsgefangene und Todesfälle; KZ-Häftlingseinsatz ist für Haenel nicht belegt.

Der Eintrag zu Haenel hat die Frage nicht falsch beantwortet, sondern gar nicht — er wies sie als offen aus. Das war korrekt und ist der Grund, warum diese Änderung hier als Ergänzung und nicht als Sachfehler geführt wird. Festgehalten wird sie trotzdem, weil sich die Aussage des Eintrags über einen der bekanntesten Betriebe der Region substantiell ändert.

Warum der Befund nicht früher da war

Die Suche nach „Haenel” und „Zwangsarbeit” führt in den gängigen Nachschlagewerken ins Leere. Der Wikipedia-Artikel zur Firma erwähnt den Komplex nicht, das Findbuchvorwort des Firmenbestands ebenfalls nicht, obwohl es Beschäftigtenzahlen und Gewinnumsätze der Kriegsjahre nennt. Auffindbar war der Beleg erst über die Quellenedition von 2002 — und dort steht er nicht unter dem Firmennamen, sondern unter dem Lagernamen.

Daraus folgt eine Arbeitsregel für dieses Register: Bei Betrieben, die zwischen 1933 und 1945 gefertigt haben, ist die Suche nach Gemeinschaftslagern der Suche nach dem Firmennamen vorzuziehen. Kleine und mittlere Werke betrieben ihre Lager gemeinsam; das Schriftgut liegt dann bei irgendeinem der Beteiligten und trägt den Namen des Lagers, nicht den der Firma. Wer nur nach „Firma X Zwangsarbeit” sucht, findet die Beteiligung von Firma X systematisch nicht.

Was der Fall für das Register bedeutet

Der Vertrag vom 8. Februar 1943 nennt zehn Firmen mit ihren Anteilen. Vier davon werden in diesem Register geführt — J. P. Sauer & Sohn, C. G. Haenel, J. G. Anschütz und Gebrüder Merkel. Damit ist ein einziges Dokument der Beleg für mehrere Einträge zugleich, und die Anteilstabelle ist obendrein eine grobe Rangfolge der beteiligten Betriebe nach ihrem Bedarf an unfreier Arbeit. Die übrigen sechs Firmen — Venus-Waffenwerk Oskar Will, Remo-Gewehrfabrik Gebrüder Rempt, Fr. Langenhan, Greifelt & Co., Schmidt & Habermann und Christoph Funk — sind im Register bislang nicht erfasst.

Quellen

  1. [Literatur] Moczarski / Post / Weiß (Hrsg.) — Zwangsarbeit in Thüringen 1940–1945. Quellen aus den Staatsarchiven des Freistaates Thüringen , Quellen zur Geschichte Thüringens, Bd. 19, Erfurt 2002, ISBN 3-931426-67-X — Dok. 30 und 31, beide aus ThStAM, Fa. C. G. Haenel Suhl Nr. 141 Link
  2. [Archiv] Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen — Bestand Fa. C. G. Haenel Suhl, Bestandssignatur 4-94-1203 Link
Sachfehler MP 18,I — Hersteller

Die MP 18 wurde bei Bergmann gefertigt, nicht bei Haenel

Vorher
Der Eintrag zur MP 18,I führte C. G. Haenel als Hersteller; der Haenel-Herstellereintrag führte die MP 18,I im Fertigungsprogramm und in der Übersicht „Zwei Gattungen aus einem Haus".
Jetzt
Die Serienfertigung der MP 18,I lief von 1918 bis 1920 bei Theodor Bergmann, Abteilung Waffenbau, in Suhl. C. G. Haenel rüstete in der Zwischenkriegszeit vorhandene MP 18,I auf gerade Stangenmagazine um und baute ab 1928 die MP 28. Der Modelleintrag wurde auf den neu angelegten Herstellereintrag Theodor Bergmann Suhl umgehängt, das Haenel-Fertigungsprogramm auf die MP 28 berichtigt.

Wie der Fehler entstand

Zwei Tatsachen wurden zu einer verkürzt. Hugo Schmeisser konstruierte die MP 18 bei Bergmann und wechselte 1921 zu Haenel. Und Haenel baute ab 1928 die MP 28, eine Weiterentwicklung derselben Waffe, und rüstete zuvor Bestände auf Stangenmagazine um. Aus „Schmeisser-Konstruktion, später bei Haenel” wurde in diesem Register „Haenel-Konstruktion” — eine Zuschreibung, die auch in allgemeiner Literatur verbreitet ist.

Der Fehler fiel bei der Bearbeitung eines ganz anderen Eintrags auf: Die Recherche zur MP 40 stieß auf die Bergmann-Zuschreibung und meldete sie als Randbefund.

Was daraus folgt

Es ist derselbe Fehlertyp wie im Fall Spreewerk, nur um eine Achse gedreht: Dort wurde ein Ort falsch zugeordnet, hier ein Betrieb. Beide Male war ein plausibler Zusammenhang — gleicher Name, gleiche Stadt, gleicher Konstrukteur — als Beleg genommen worden.

Regel: Der Konstrukteur ist kein Herstellernachweis. Personen wechseln den Betrieb; die Fertigung wandert deshalb nicht mit. Wo eine Waffe gefertigt wurde, muss über Objekt-, Abnahme- oder Betriebsquellen belegt werden, nicht über die Biografie des Konstrukteurs.

Aus dem Befund ist ein eigener Herstellereintrag entstanden: Theodor Bergmann, Abteilung Waffenbau, Suhl — der Betrieb, in dem die Gattung Maschinenpistole entstand und der im Register bis dahin fehlte.

Quellen

  1. [Objektbefund] National Museum of American History — Theodor Bergmann Abt. Waffenbau Suhl — MP 18/I Submachinegun Link
  2. [Objektbefund] Royal Armouries — Bergmann MP18/1, German military issue Link
Präzisierung Pistole 38 und H&K P7 — Nachwirkung des Spannabzugs

Der Spannabzug ist eine Epoche, kein Endzustand

Vorher
Beide Einträge behaupteten, „praktisch jede" beziehungsweise „fast jede" moderne Dienstpistole trage Spannabzug und Entspannhebel — die Walther-Linie von 1929/1938 also als bis heute gültige Lösung.
Jetzt
Die Kombination aus Browning-Verriegelung und Walther-Bedienung beherrschte die Behördenbeschaffung von den 1950er bis in die 1980er Jahre. Seit den 1990er Jahren verdrängt das vorgespannte Schlagbolzenschloss — Glock 17 ab 1982, Walther P99 ab 1996 — den Spannabzug im Behördenmarkt. Beide Einträge wurden entsprechend datiert.

Wie der Fehler entstand

Die Formulierung stammte aus einer Zeit, in der der Glock-Eintrag im Register noch fehlte. Sie war für die Epoche der Nachkriegsdienstpistole zutreffend und wurde stillschweigend auf die Gegenwart verlängert — der klassische Fall einer Aussage, die mit dem Zeitpunkt ihrer Abfassung altert, aber ohne Zeitangabe geschrieben wurde.

Was daraus folgt

Regel: Behauptungen über den heutigen Stand der Technik brauchen ein Datum oder einen Zeitraum. „Setzte sich durch” ohne Angabe, bis wann, ist keine überprüfbare Aussage.

Sachlich schärft die Korrektur den Befund sogar. Der Bedienlogik-Strang zeigt jetzt vier Antworten auf dieselbe Frage — wie trägt man eine geladene Selbstladepistole sicher:

AntwortVertretervorherrschend
gespannt-gesichertColt M19111911–1930er
Spannabzug und EntspannhebelWalther PP, P 381950er–1980er
SpanngriffH&K P7nie
vorgespanntes SchlagbolzenschlossGlock 17ab 1990er

Die Thüringer Lösung steht damit nicht am Ende einer Entwicklung, sondern in ihrer Mitte — was ihren Rang nicht mindert, sondern ihn erst einordnet.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (de) — Glock-Pistole — Einführung 1982, vorgespanntes Schlagbolzenschloss Link
  2. [Online] Wikipedia (de) — Walther P99 — Einführung 1996 Link
Sachfehler Mehrere Einträge — Fertigungsstätten am selben Ort verwechselt

Vier Werksverwechslungen an einem Tag, alle nach demselben Muster

Vorher
Vier Einträge wiesen eine Fertigung dem falschen Betrieb zu. Die Margolin MZM war dem „Ischewsker Maschinenbauwerk" (Ischmasch) zugeschrieben; der Polte-Auftrag des Kriegsministeriums war auf das Gewehr 98 bezogen; die MP 18,I stand unter C. G. Haenel; ein zurückgezogener Eintrag hatte die cyq-Fertigung nach Brandenburg verlegt.
Jetzt
Die Margolin entstand im Ischewsker MECHANISCHEN Werk (IschMech, Handelsname Baikal) — ein anderer Betrieb als Ischmasch, am selben Ort. Der Polte-Auftrag von 1889 galt dem damals neuen Armeegewehr 88, nicht dem neun Jahre später eingeführten Gewehr 98. Die MP 18,I lief bei Theodor Bergmann Suhl. Der Spreewerk-Eintrag wurde bereits zurückgezogen. Alle vier Stellen sind korrigiert; die Zuweisung des Volkssturmgewehrs Gustloff ist als strittig gekennzeichnet worden, statt sie weiter als gesichert zu führen.

Diese Korrektur betrifft keinen einzelnen Fehler, sondern einen Fehlertyp, der an einem einzigen Arbeitstag viermal auftrat. Das rechtfertigt einen eigenen Eintrag.

Das gemeinsame Muster

In allen vier Fällen stand am Anfang eine zutreffende Beobachtung, die als Beleg für etwas anderes genommen wurde:

FallDie richtige BeobachtungDer falsche Schluss
MargolinSie wurde in Ischewsk gebautalso bei Ischmasch — tatsächlich beim Ischewsker Mechanischen Werk
PoltePolte erhielt 1889 einen Großauftrag für Gewehrhülsenalso für das Gewehr 98 — das es 1889 noch nicht gab
MP 18,IHugo Schmeisser konstruierte sie und ging später zu Haenelalso baute Haenel sie — tatsächlich Theodor Bergmann
SpreewerkEin Betrieb dieses Namens besteht in Lübbenalso lag das cyq-Werk in Brandenburg — es lag in Grottau

Zwei Grundformen lassen sich unterscheiden. Ortsgleichheit (Margolin, Spreewerk): Zwei Betriebe teilen einen Ort oder einen Namen, und die Unterscheidung geht verloren. Zeitliche Unschärfe (Polte): Ein Vorgang wird der bekannteren Waffe zugeschlagen, ohne die Jahreszahlen gegeneinanderzuhalten. Der Fall MP 18 kombiniert beides über eine dritte Brücke, die Person des Konstrukteurs.

Warum gerade dieses Register anfällig ist

Der Untersuchungsraum besteht aus wenigen Städten mit vielen Betrieben. In Suhl arbeiteten Haenel, Simson, Sauer, Krieghoff, Schilling, Merkel, Menz und Bergmann teils Tür an Tür; in Erfurt lagen Gewehrfabrik, ERMA, FEIMA und Olympia nebeneinander. Die Literatur ordnet Vorgänge häufig nur dem Ort zu, nicht dem Betrieb — „gefertigt in Suhl” ist dann alles, was überliefert ist. Wer daraus eine Firmenzuschreibung macht, rät.

Dieselbe Struktur, die diese Region industriegeschichtlich interessant macht — Arbeitsteilung auf engem Raum —, ist also zugleich ihre größte Fehlerquelle bei der Bestimmung.

Die Regel, die daraus folgt

Sie steht jetzt unter Methodik und lautet in drei Teilen:

  1. Ein Ort ist kein Betrieb. Zwei Werke am selben Platz sind zwei Werke.
  2. Ein Konstrukteur ist kein Herstellernachweis.
  3. Ein Jahr prüft eine Zuschreibung. Bevor ein Vorgang einer Waffe zugeordnet wird, muss deren Einführungsjahr dagegengehalten werden.

Und eine vierte, die aus dem fünften Fall dieses Tages folgt: Wo eine Zuschreibung nicht zu belegen ist, wird sie als strittig gekennzeichnet, nicht durch eine zweite unbewiesene ergänzt. Beim Volkssturmgewehr Gustloff stehen Suhl und Weimar gegeneinander, und die sonst entscheidende Prüfung über Abnahmestempel versagt, weil diese Waffe keine trägt. Der Eintrag führt weiterhin ein Werk und den Vorbehalt sichtbar daneben — beide einzutragen würde die unbewiesene Behauptung verdoppeln statt halbieren.

Anmerkung zum Verfahren

Drei der vier Fehler sind nicht bei der Abfassung aufgefallen, sondern bei der unabhängigen Gegenprüfung eines jeweils anderen Eintrags. Das ist kein Zufall: Wer einen Text schreibt, prüft seine eigene Schlusskette schlechter als jemand, der sie zum ersten Mal liest. Die Gegenprüfung ist deshalb fester Bestandteil des Verfahrens und nicht als Endabnahme organisiert, sondern als Widerspruch — der prüfende Durchgang hat den Auftrag, die Aussage zu widerlegen, nicht sie zu bestätigen.

Quellen

  1. [Archiv] Gedenkstätte Buchenwald — Außenlager Suhl — Werksbezeichnung Heinrichswerk Link
  2. [Objektbefund] Royal Armouries — Bergmann MP18/1 — Fertigung Theodor Bergmann Suhl Link
Sachfehler Gattungszuordnung (StG 44, MPi K/KM, MPi AK-74N, Kar 98k, G 43)

Sturmgewehre waren als Maschinenpistolen geführt

Vorher
Maschinenkarabiner 42(H) / StG 44, MPi K / MPi KM und MPi AK-74N waren in der Gattungsspalte als „Maschinenpistole" geführt. Karabiner 98k und Gewehr 43 standen undifferenziert als „Gewehr".
Jetzt
Alle drei Automatwaffen sind als „Sturmgewehr" eingeordnet. Die Gattung folgt der Patronenklasse: Vollautomat mit Pistolenpatrone ist eine Maschinenpistole, Vollautomat mit Mittelpatrone ein Sturmgewehr. Der Kar 98k ist als „Repetierbüchse", das G 43 als „Selbstladegewehr" eingeordnet.

Wie der Fehler entstand

Die Verwechslung geht auf die Truppenbezeichnungen zurück, die der Systematik widersprechen:

  • Die DDR führte die Kalaschnikow als „MPi — Maschinenpistole Kalaschnikow”.
  • Die Wehrmacht führte den Maschinenkarabiner zeitweise als „MP 43” und „MP 44”, bevor er 1944 als Sturmgewehr 44 bezeichnet wurde.

Beides sind Dienstbezeichnungen, teils aus beschaffungspolitischen Gründen gewählt. Sie ändern die waffentechnische Gattung nicht. Dieses Register hatte die Truppenbezeichnung ungeprüft als Gattung übernommen.

Die Trennlinie

Vollautomat mit Pistolenpatrone = Maschinenpistole. Beispiel: die MP 18 im Kaliber 9 × 19 mm — hier ist die Bezeichnung korrekt.

Vollautomat mit Mittelpatrone = Sturmgewehr. Beispiele: MKb 42(H) / StG 44 in 7,92 × 33 mm Kurz, MPi K / MPi KM in 7,62 × 39 mm, MPi AK-74N in 5,45 × 39 mm.

Die Gattungsspalte des Registers wurde entsprechend erweitert und richtet sich jetzt ausschließlich nach der waffentechnischen Systematik, nicht nach der Dienstbezeichnung. Die Dienstbezeichnung bleibt selbstverständlich als Modellname erhalten — „MPi KM” heißt weiter MPi KM.

Bei den Repetierern und Selbstladern wurde zugleich die zu grobe Sammelkategorie „Gewehr” aufgelöst: Der Kar 98k ist eine Repetierbüchse, das G 43 ein Selbstladegewehr — ein Unterschied, der bei diesen beiden Waffen gerade den Kern der Entwicklungsgeschichte ausmacht.

Quellen

  1. [Online] Waffentechnik Wiki — Mittelpatrone — Abgrenzung Pistolen-, Mittel- und Gewehrpatrone Link
  2. [Online] Wikipedia (de) — 7,92 × 33 mm — Auslegung als Kompromiss zwischen Gewehr- und Pistolenpatrone Link
Sachfehler Haenel MK 556, HK G3, C. G. Haenel

Bundeswehr-Ausschreibung unvollständig dargestellt — den Auftrag erhielt Heckler & Koch

Vorher
Der Eintrag endete mit dem Widerruf der Zuschlagsentscheidung im Oktober 2020 und dem Vermerk, der weitere Verlauf des Vergabeverfahrens sei „hier nicht nachverfolgt". Die Darstellung legte nahe, das Verfahren sei offen geblieben — und stellte Haenel im Ergebnis als Sieger dar, dem der Zuschlag lediglich entzogen worden sei.
Jetzt
Das Verfahren ist abgeschlossen. Nach der Beschwerde von Heckler & Koch und der Feststellung einer Patentverletzung durch externe Gutachter schloss das Verteidigungsministerium Haenel im März 2021 vom Verfahren aus. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte den Ausschluss als berechtigt. Den Auftrag über rund 120.000 Sturmgewehre erhielt Heckler & Koch. Haenel liefert das Standardgewehr der Bundeswehr nicht.

Wie der Fehler entstand

Die Recherche hatte den Vorgang bis zum Widerruf der Zuschlagsentscheidung im Oktober 2020 verfolgt und dort abgebrochen — mit dem ausdrücklichen Vermerk, der weitere Verlauf sei nicht nachverfolgt. Formal war das kein falscher Satz, aber die Wirkung war irreführend: Ein Leser musste annehmen, das Verfahren sei offen oder der Ausgang unbekannt.

Tatsächlich war es zum Zeitpunkt der Darstellung längst entschieden, und zwar gegen Haenel.

Was daraus folgt

Für die Einträge: Der Verfahrensverlauf steht jetzt vollständig als Zeittafel im Eintrag zum Haenel MK 556 und ist in den Einträgen zu HK G3 und C. G. Haenel nachgezogen.

Methodisch: Ein „nicht nachverfolgt” ist kein Ersatz für Recherche, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Der Belegstatus-Vermerk darf offene Fragen kennzeichnen — er darf nicht dazu dienen, eine unvollständige Darstellung zu rechtfertigen, deren Fortsetzung ohne Weiteres zu ermitteln gewesen wäre.

Inhaltlich ist die Korrektur auch deshalb wichtig, weil die unvollständige Fassung die Region günstiger darstellte, als der Sachverhalt hergibt. Ein Register, das die eigene Region beschreibt, muss gerade an solchen Stellen genau sein.

Quellen

  1. [Online] esut.de — Sturmgewehr der Bundeswehr — Verteidigungsministerium schließt Haenel aus und will Auftrag an Heckler & Koch vergeben Link
  2. [Online] inSüdthüringen — Rüstungsindustrie: Haenel unterliegt im Streit um Sturmgewehr Link
  3. [Online] Augen geradeaus! — Haenel von Vergabe des neuen Sturmgewehrs ausgeschlossen Link
Sachfehler Patronenbezeichnungen (MPi AK-74N, Systemvergleich)

„Kleinkaliber" war falsch verwendet — richtig ist „innere Mittelpatrone"

Vorher
Der Übergang zu den Patronen 5,45 × 39 mm und 5,56 × 45 mm wurde als „Wechsel zum Kleinkaliber" beziehungsweise als „Kleinkaliber-Entscheidung" beschrieben.
Jetzt
Beide Patronen sind Zentralfeuerpatronen und gehören zur Klasse der Mittelpatronen, Untergruppe „innere Mittelpatrone" (neu entwickelt, kleines Kaliber, kurze Hülse). Der Begriff „Kleinkaliber" ist im heutigen deutschen Sprachgebrauch für Randfeuerpatronen im Kaliber .22 belegt, allen voran die .22 lfB — er bezeichnet also etwas anderes.

Wie der Fehler entstand

„Kleinkaliber” ist gesetzlich nicht definiert, und die Bedeutung hat sich verschoben: Bis in die 1950er Jahre bezeichnete der Begriff alle Patronen mit einem Geschossdurchmesser unter 7 mm — in dieser historischen Lesart wäre die Verwendung vertretbar gewesen. Heute meint er im deutschen Sprachgebrauch aber überwiegend Randfeuerpatronen im Kaliber .22; „KK-Gewehr”, „KK-Sportpistole” und „KK-Biathlon” beziehen sich sämtlich darauf.

Übernommen wurde die falsche Verwendung aus der englischsprachigen Darstellung, in der „small-caliber” für den Übergang zu 5,56 mm gebräuchlich ist. Die wörtliche Übertragung ins Deutsche trifft den etablierten Fachbegriff nicht.

Was daraus folgt

Für das Register: Die Patronensystematik ist als eigener Artikel Patronenklassen angelegt worden, mit der vollständigen Klassenbildung — Gewehrpatrone, Mittelpatrone mit den Untergruppen Kurzpatrone sowie innere und äußere Mittelpatrone, Pistolenpatrone, Randfeuerpatrone.

Methodisch: Fachbegriffe werden nicht aus fremdsprachigen Quellen übersetzt, sondern im deutschen Fachgebrauch geprüft. Diese Regel ist in die Methodik aufgenommen.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (de) — Kleinkaliber — Begriffsgeschichte und heutige Bedeutung Link
  2. [Online] Waffentechnik Wiki — Mittelpatrone — Klassenbildung mit Untergruppen Link
Sachfehler Metallwarenfabrik Spreewerk / Pistole 38

Spreewerk-Eintrag zurückgezogen — das cyq-Werk lag nicht in Brandenburg

Vorher
Die Metallwarenfabrik Spreewerk GmbH wurde als brandenburgischer Betrieb in Lübben (Spreewald) geführt und als zweitgrößter Fertiger der Pistole 38 (Code cyq, ca. 280.880 Stück) in das Register aufgenommen — als bis dahin einziger Betrieb außerhalb Thüringens und Sachsens.
Jetzt
Der Eintrag wurde vollständig zurückgezogen. Firmensitz der Metallwarenfabrik Spreewerk GmbH war Berlin-Spandau; die P-38-Fertigung mit dem Code cyq lief ab Juni 1942 im Werk Grottau, heute Hrádek nad Nisou in Tschechien, damals Sudetenland. Lübben war kein Fertigungsstandort des Unternehmens. Damit gehört Spreewerk nicht in dieses Register.

Wie der Fehler entstand

Am Standort Lübben besteht bis heute ein Unternehmen namens Spreewerk Lübben GmbH, das in der Delaborierung von Kampfmitteln tätig ist. Aus dieser Namensgleichheit wurde geschlossen, das historische Spreewerk sei ein Lübbener Betrieb gewesen. Die zunächst herangezogenen Quellen — Auktionsbeschreibungen und Sammlerforen — nennen durchweg „Spreewerk” ohne Ortsangabe, was die Fehlannahme stützte, statt sie zu widerlegen.

Aufgefallen ist der Widerspruch erst bei der Gegenprüfung des Modelleintrags: Die deutschsprachige Darstellung zur P 38 verortet den Fertiger als „Spreewerk Grottau”. Die anschließende Prüfung der Werksstandorte bestätigte Berlin-Spandau als Sitz und Grottau als P-38-Werk.

Was daraus folgt

Für das Register: Es gibt derzeit keinen belegten brandenburgischen Betrieb. Die dokumentierte Fertigung konzentriert sich auf Thüringen (Suhl, Zella-Mehlis, Erfurt, Sömmerda) und Sachsen (Wiesa). Ob es tatsächlich keine brandenburgische Kleinwaffenfertigung gab oder sie nur noch nicht erfasst ist, bleibt eine offene Rechercheaufgabe — sie darf aber nicht durch einen falsch zugeordneten Eintrag scheinbar erledigt werden.

Methodisch: Ein heutiger Firmenname am selben Ort belegt keine historische Kontinuität, und ein Auktionstext ist keine Ortsangabe. Beides ist in die Methodik aufgenommen.

Quellen

  1. [Online] Wikipedia (en) — Spreewerk — Standorte Berlin-Spandau und Grottau Link
  2. [Online] Wikipedia (de) — Walther P38 — Fertiger und Codes Link