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Städte

Zugeordnet wird nach dem Fertigungsort, nicht nach dem Sitz des Rechtsträgers. Darum stehen die Orte hier als eigener Gegenstand: wem die Stadt jeweils gehörte, wie ihr Gewerbe aufgebaut war, wer dort fertigte und was nach 1945 davon blieb. Drei der sechs Orte waren bis 1945 preußisch und nicht thüringisch — wer sie unter der heutigen Landeszugehörigkeit sucht, findet sie nicht.