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Hersteller · Suhl

J. P. Sauer & Sohn, Suhl

1751–1945 KaiserreichErster WeltkriegWeimarer Republik1933–1945 gesichert

J. P. Sauer & Sohn ist der älteste der großen Suhler Namen — gegründet 1751 und über Generationen einer der bedeutendsten Jagdwaffenhersteller Europas. Drillinge und Doppelflinten aus dem Haus galten als Maßstab der Gattung.

Modell 38H

Die Selbstladepistole Modell 38H (1938, „H” für Hahn — innenliegend) war mit Spannabzug, Entspannhebel und Ganzstahlbauweise eine der fortschrittlichsten Dienstpistolen ihrer Zeit. Sie wurde von Polizei und Verwaltung sowie im Krieg von der Wehrmacht beschafft. Im Register steht sie als Suhler Gegenstück zu den Zella-Mehliser Walther-Modellen.

Der übersehene Teil: Kar 98k

In der Wahrnehmung ist Sauer ein Jagdwaffenhaus. Für die Kriegsjahre trifft das nur zur Hälfte zu: Das Unternehmen war neben Mauser einer der bedeutendsten Fertiger des Karabiners 98k, des in Millionenstückzahl gebauten Standardgewehrs der Wehrmacht.

Zwangsarbeit

Die Prüfung dieses Registers ist für Sauer abgeschlossen; der Einsatz von Zwangsarbeit ist belegt. Der Befund stützt sich nicht auf Rückschlüsse aus der Fertigungsgröße, sondern auf Schriftgut des Betriebes selbst: Der Bestand Fa. J. P. Sauer u. Sohn im Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen enthält Betriebsbekanntmachungen, Lohnanweisungen und Gestapo-Korrespondenz der Jahre 1941 bis 1943, von denen zwölf Stücke 2002 in der Quellenedition Zwangsarbeit in Thüringen 1940–1945 im Wortlaut veröffentlicht wurden. Die folgenden Angaben stammen aus diesen Dokumenten; die Aktensignaturen sind jeweils genannt. Zwei weitere dort edierte Stücke betreffen das Gemeinschaftslager „Fröhlicher Mann”; sie stammen nicht aus dem Sauer-Bestand, sondern aus dem der Firma C. G. Haenel und sind unten als solche gekennzeichnet.

Der Rahmen: Suhl als Zwangsarbeitsstandort

Die Zuteilung von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern für die Rüstungsindustrie im Raum Suhl/Zella-Mehlis lief über das Stammlager Bad Sulza — so ausdrücklich die Einleitung der Quellenedition von 2002; die Suhler Schülerdokumentation äußert sich dazu nicht. Für die Stadt selbst nennt die 1998 vorgelegte zweibändige Dokumentation von rund 40 Suhler Schülerinnen und Schülern mehr als 10.000 Zwangsarbeiter bei 23.000 Einwohnern und 75 Lager für die sogenannten Fremdarbeiter. Der Wikipedia-Artikel zur Stadt nennt dieselbe Größenordnung von etwa 10.000, setzt sie aber gegen 20.000 Einwohner; eine örtliche antifaschistische Veröffentlichung nennt ohne Quellenangabe „bis zu 8.500” Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter und 150 Tote. Die Angaben decken sich nicht, und die niedrigere ist die schlechter belegte. Dieses Register führt alle drei und entscheidet den Widerspruch nicht.

Das Gemeinschaftslager „Fröhlicher Mann”

Am 8. Februar 1943 schlossen sich zehn Suhler und Zella-Mehliser Waffenfirmen zur Arbeitsgemeinschaft Barackenlager Fröhlicher Mann zusammen, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts „zwecks gemeinsamer Errichtung, Finanzierung und Unterhaltung eines Gemeinschaftslagers”. Bei einer Belegfähigkeit von 902 Mann verteilten sich die Anteile so:

FirmaPlätze
J. P. Sauer & Sohn, Suhl220
C. G. Haenel, Suhl165
Venus-Waffenwerk Oskar Will, Zella-Mehlis132
Remo-Gewehrfabrik Gebrüder Rempt, Suhl100
Fr. Langenhan, Zella-Mehlis88
J. G. Anschütz, Zella-Mehlis77
Suhler Waffenwerk Gebrüder Merkel, Suhl55
Greifelt & Co., Suhl44
Schmidt & Habermann, Suhl11
Christoph Funk, Suhl10

Sauer hielt damit den größten Einzelanteil. Die Errichtungskosten waren auf rund 400.000 Reichsmark veranschlagt und im Verhältnis der Anteile zu tragen. Bemerkenswert ist die Kündigungsfrist: Vor dem 31. Dezember 1945 war eine Kündigung nur einstimmig möglich — der Vertrag rechnete mit einem Lagerbetrieb bis mindestens Kriegsende plus Reserve.

Wie es in diesem Lager zuging, hält eine Beschwerdeliste vom 18. März 1943 fest — verfasst nicht bei Sauer, sondern bei der mitbeteiligten Firma C. G. Haenel und in deren Bestand überliefert: keine Waschgelegenheit für Arbeitsanzüge und Leibwäsche; keine Bettwäsche, während sie in den betriebseigenen Lagern allen Ausländern außer den Ostarbeitern gestellt wurde; Nachtschichtarbeiter, die um 11.30 Uhr aufstehen und die Stuben herrichten mussten und sich danach nicht wieder hinlegen durften; kein Kohledeputat als Strafe für die Weigerung, an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen, mit steigenden Krankmeldungen als Folge; eine ungeheizte Krankenstube. Der Lagerführer Sutor habe „verschiedentlich Ausländer grundlos geschlagen”; gegenüber der französischen Dolmetscherin Duyver äußerte er, die Franzosen seien durchweg Feinde und es schade nichts, wenn sie geschlagen würden. Die Liste ist keine Anklage, sondern eine betriebliche Beschwerde: Ihr Verfasser argumentiert, das schlechte Essen mache die Untergebrachten „mitunter sogar arbeitsunwillig”.

Neben dem Gemeinschaftslager bestanden betriebseigene Lager — der Text von 1943 setzt sie ausdrücklich gegen den „Fröhlichen Mann” ab. Wo Sauers eigene Unterkünfte lagen, ist hier nicht geklärt.

Die Belegschaft: Zahlen aus dem Betrieb

Am 31. Dezember 1941 wies die Firmenleitung die Lohnbuchhaltung an, polnische Beschäftigte schlechterzustellen: kein Feiertagszuschlag, keine Kinder-, Heirats- oder Sterbebeihilfen, keine Urlaubssteigerung nach Betriebszugehörigkeit (höchstens sechs Tage), Auslösung höchstens 1,– RM statt 1,50 RM, Tariflohn ohne Leistungszulagen. Die Anweisung listet neun namentlich geführte polnische Beschäftigte mit Abteilung und Familienstand auf — sieben davon mit Kindern, einer mit fünf Kindern, ein Witwer mit fünf Kindern. Vier arbeiteten in der Tischlerei, die übrigen in Feilerei, Magazin, Heim und weiteren, nur mit Meisternamen bezeichneten Abteilungen. (ThStAM, Fa. J. P. Sauer u. Sohn Suhl Nr. 99, Bl. 16)

Am 23. Juni 1942 wandte sich die Abteilung Gefolgschaft an die Gestapo mit der Frage, ob ukrainische Arbeiterinnen sich Kleidung aus der Heimat schicken lassen dürften: „In unserem Betrieb sind ca. 250 weibliche ukrainische Arbeitskräfte eingesetzt. Zum größten Teil bringen diese an Kleidungsstücken nur das mit, was sie eben auf dem Leibe tragen.” Die Frauen hätten mehrfach nach Hause geschrieben, nie aber Wäsche, Kleidung oder Schuhe erhalten. Die Firma begründete die Anfrage nicht mit Fürsorge, sondern damit, es wäre „doch wünschenswert, wenn diese Arbeitskräfte ihre Kleidungsstücke, insbesondere für den kommenden Winter hier hätten”. (ThStAM, Fa. J. P. Sauer u. Sohn Suhl Nr. 74, Bl. 4)

Diese Zahl — rund 250 Ukrainerinnen im Juni 1942 — ist die einzige belastbare Kopfzahl, die für den Betrieb vorliegt. Sie deckt nur eine Gruppe und einen Stichtag ab. Eine Gesamtzahl der bei Sauer eingesetzten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter über die Kriegsjahre ist nicht belegt und wird hier nicht geschätzt.

Kriegsgefangene sind für den Betrieb dagegen nicht belegt. Das einzige Stück, das sie überhaupt erwähnt, ist eine Bekanntmachung vom 14. April 1943: Ein weibliches Gefolgschaftsmitglied war am 6. April 1943 vom Amtsgericht Meiningen wegen „verbotenen Verkehrs mit einem Kriegsgefangenen” zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden; sie hatte seit dem 12. Januar in Untersuchungshaft gesessen. Die Firma verweist dabei auf ihre „mehrfach bekanntgegebenen Belehrungen über das Verhalten mit Ausländern und Kriegsgefangenen”. Das zeigt, dass die Belegschaft mit Kriegsgefangenen in Berührung kam — wo diese arbeiteten, sagt das Dokument nicht. Ein Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen bei Sauer lässt sich daraus nicht ableiten und wird hier nicht behauptet. (ThStAM, Fa. J. P. Sauer u. Sohn Suhl Nr. 101, Bl. 17)

Das betriebliche Regime

Die Absonderung der Zwangsarbeiter war staatlich verordnet — die Polen- und Ostarbeitererlasse galten reichsweit. Was die Bekanntmachungen der Abteilung Gefolgschaft zeigen, ist, wie der Betrieb sie durchsetzte: aus eigenem Antrieb, mit eigenen Strafen und mit Anzeigedrohungen gegenüber der eigenen deutschen Belegschaft.

3. Juli 1942 — eine Betriebsbekanntmachung rügt, das „notwendige Verhalten gegenüber den Ost-Arbeitskräften” lasse „an vielen Stellen des Betriebes noch sehr zu wünschen übrig”. Gespräche außerhalb der Produktion seien untersagt; zulässig sei der Kontakt nur für Meister, Vorarbeiter und Einrichter. Der Kernsatz: „Jeder deutsche Volksgenosse und jede deutsche Volksgenossin ist Vorgesetzter der Ost-Arbeitskräfte.” Wer Nachlässigkeit beobachte, habe dies zu melden. (Nr. 101, Bl. 7)

5. August 1942 — eine Bekanntmachung gegen den Verkauf von Brotmarken an Ostarbeitskräfte zu „Wucherpreisen” durch ausländische Gefolgschaftsmitglieder; jeder Fall werde „der Geheimen Staatspolizei zur weiteren Bearbeitung” übergeben. (Nr. 101, Bl. 9)

26. November 1942 — Strafandrohung wegen Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht: Das „Ost-Abzeichen” sei auf dem obenauf getragenen Kleidungsstück sichtbar und vollständig aufgenäht zu tragen; der Werkschutz habe Anweisung, jeden anzuhalten und festzunehmen, der es nicht trägt. (Nr. 101, Bl. 11)

6. Januar 1943 — für den orthodoxen Weihnachts- und Neujahrstermin (7. und 14. Januar) setzt die Betriebsführung den Arbeitsschluss auf 17.00 Uhr, um 17.15 Uhr gibt es Sonderverpflegung im Speisesaal, in den Lagern ist eine „arteigene Feierstunde” gestattet, „die jedoch die bei uns üblichen Ordnungsgrundsätze nicht überschreiten darf”. Die Nachtschicht beginnt betriebsüblich um 18.00 Uhr. (Nr. 101, Bl. 12)

10. Mai 1943 — Bekanntgabe, dass ein Gefolgschaftsmitglied von der Gestapo verhaftet wurde, weil er „intime Beziehungen mit einer Ostarbeiterin gehabt hat”. Die Firma verweist darauf, dass es sich um eine Wiederholung handele. (Nr. 101, Bl. 18)

Zwei Bekanntmachungen bezeugen zugleich, dass ein Teil der deutschen Belegschaft sich nicht fügte: die vom 14. Februar 1942 über Verstöße gegen das Gesprächsverbot und die vom 12. März 1943 über deutsche Arbeitskollegen, die Zwangsarbeitern Briefpapier beschafften und ihre Briefe am Postweg vorbei transportierten.

Das Gesuch vom 15. August 1942

Das schwerste überlieferte Stück ist ein Schreiben der Abteilung Gefolgschaft an die Gestapo. Es betrifft den Ostarbeiter Iwan M., geboren am 15. September 1900 in Saratow, seit dem 10. April 1942 im Werk beschäftigt und am 20. Juni 1942 ins Lager „Fröhlicher Mann” überwiesen, „weil wir den Eindruck hatten, daß er Stimmungsmacher im negativen Sinne ist”. Zwei Ukrainer hätten der Firma gemeldet, er halte die übrigen Ostarbeitskräfte zur Undisziplin an, fordere sie zur Verweigerung des Essens auf und mache Propaganda für die Flucht; außerdem habe er einen als zuverlässig geltenden Ukrainer, der die Kolonne zum Schmiedewerk abholte, „umbringen” wollen. Die Firma führte „das viele Flüchtigwerden im Lager” auf ihn zurück und schloss:

Wir bitten, geeignete Maßnahmen gegen M. einzuleiten und glauben bestimmt, daß eine Beseitigung — in welcher Form, das müsste der Geheimen Staatspolizei überlassen bleiben — das Wirksamste wäre und die vielen Fluchterscheinungen bestimmt aufhören würden.

Die Vorwürfe sind ausschließlich in der Darstellung des Betriebes überliefert; eine unabhängige Überprüfung ist nicht möglich. Adressat und Zweck des Schreibens ändern sich dadurch nicht.

(ThStAM, Fa. J. P. Sauer u. Sohn Suhl Nr. 74, Bl. 17)

Was aus Iwan M. wurde, ist hier nicht ermittelt. Der Name steht in der Quellenedition in dieser abgekürzten Form; sie wird beibehalten.

Dasselbe Schreiben nennt nebenbei zwei Fertigungsorte: das Hauptwerk und ein Schmiedewerk, in dem Lagerinsassen eingesetzt wurden. Die Edition schreibt dazu an einer Stelle „Schmiedewerk Steinsfeld”, drei Zeilen später „Schmiedewerk Suhl”; der Widerspruch ist nicht aufgelöst. Der Briefkopf vom April 1943 lautet „J. P. Sauer & Sohn, Suhl-Meiningen”.

Kein KZ-Außenlager bei Sauer

Das einzige Außenlager des Konzentrationslagers Buchenwald in Suhl bestand vom **15. Juli bis

  1. Oktober 1943** und war den Gustloff-Werken (Heinrichswerk) zugeordnet, nicht Sauer. Die SS brachte am 15. Juli 1943 achtzig Häftlinge aus Buchenwald; über die zehn Wochen durchliefen 91 Häftlinge das Lager. Mindestens zwei Drittel waren Polen, viele im Frühjahr 1943 aus Majdanek überstellt, daneben Häftlinge aus Deutschland, der Sowjetunion, Belgien, der Tschechoslowakei, Jugoslawien und den Niederlanden. Sie mussten Baracken für die spätere Unterbringung von „Fremdarbeitern” errichten; nur fünf galten als Facharbeiter. Ab Mitte August gab es keine freien Sonntage mehr. Am 19. Juli 1943 erschoss ein SS-Posten den 36-jährigen polnischen Häftling Edward Piskorz, Vater von vier Kindern, bei einem angeblichen Fluchtversuch. Nach Abschluss der Bauarbeiten kehrten die Häftlinge nach Buchenwald zurück. Am Ort erinnert nichts an das Lager.

Für Sauer gilt damit: Der zivile Zwangsarbeitseinsatz ist belegt. Ein Einsatz von KZ-Häftlingen ist nicht belegt — hier sagt die Forschung positiv aus, dass das einzige Suhler Außenlager einem anderen Betrieb zugeordnet war. Ein Einsatz von Kriegsgefangenen ist ebenfalls nicht belegt, hier allerdings nur mangels Überlieferung: Das ist eine offene Frage, kein Negativbefund.

Warum das zum Kar 98k gehört

Die 250 Ukrainerinnen vom Juni 1942 und die 220 Lagerplätze vom Februar 1943 fallen genau in die Jahre, in denen Sauer neben Mauser zu den bedeutendsten Fertigern des Standardgewehrs der Wehrmacht wurde. Das ist kein Nebeneinander zweier Sachverhalte, sondern derselbe Sachverhalt: Die Ausbringung, die dem Betrieb seinen Rang in der Kar-98k-Fertigung gab, beruhte auch auf der Arbeit von Menschen, die dazu gezwungen waren. Mit welchem Anteil, ist nicht ermittelt und wird hier nicht geschätzt. Siehe dazu Die Waffenregion im Nationalsozialismus.

1945 und der Neuanfang in Eckernförde

Der Suhler Betrieb wurde durch sowjetische Truppen enteignet und beschlagnahmt; am 26. März 1951 gründeten Rolf-Dietrich Sauer und der Hamburger Kaufmann Fritz Bohmmüller die J. P. Sauer & Sohn AG mit Sitz in Eckernförde — der Ort wurde gewählt, weil die schleswig-holsteinische Landesregierung früh Aufbaukredite zusagte.

Bemerkenswert ist die personelle Seite: 70 Beschäftigte kamen aus Suhl mit, dazu über 200 frühere Techniker der örtlichen Torpedoversuchsanstalt. Der Neuanfang beruhte damit nicht nur auf einem Markennamen, sondern auf mitgewanderten Fachkräften.

Das ergänzt den Befund, den dieses Register mehrfach zieht: Bei Sauer, Walther und Anschütz wanderte der Name in den Westen und das Werk blieb zurück — aber es wanderten eben auch Menschen mit, und mit ihnen das Können.

Rechtsform und Firmierung

1751
Waffenmanufaktur Lorenz Sauer · Manufaktur

Gründungsdatum des ältesten deutschen Waffenherstellers, auf den sich das Unternehmen zurückführt.

19. Jahrhundert
Spangenberg & Sauer · Beteiligung am Suhler Konsortium

In dieser Firmierung am Konsortium beteiligt, das den Reichsrevolver M1879/M1883 lieferte.

nach 1945
Enteignung und Beschlagnahme · sowjetische Enteignung

Der Suhler Betrieb wurde durch sowjetische Truppen enteignet und beschlagnahmt.

26. März 1951
J. P. Sauer & Sohn AG, Eckernförde · westdeutsche Neugründung

Gegründet von Rolf-Dietrich Sauer und dem Hamburger Kaufmann Fritz Bohmmüller. Eckernförde wurde gewählt, weil die schleswig-holsteinische Landesregierung früh Aufbaukredite zusagte.

2009
J. P. Sauer & Sohn GmbH, Isny im Allgäu · Sitzverlegung

Fertigungsprogramm

1751–1945
Jagdwaffen, insbesondere Drillinge und Doppelflinten

Über Generationen einer der bedeutendsten Jagdwaffenhersteller Europas.

1879–1908
Anteil an der Konsortialfertigung des Reichsrevolvers M1879/M1883
1938–1945
Selbstladepistole Modell 38H
im Zweiten Weltkrieg
Karabiner 98k

Sauer war neben Mauser einer der bedeutendsten Fertiger des Standardgewehrs der Wehrmacht — ein Umstand, der neben der bekannteren Jagdwaffenfertigung leicht übersehen wird.

Standorte

  • Suhl

    Die Familie Sauer stammte ursprünglich aus Nürnberg und verlegte ihre Werkstatt nach Suhl.

Personen

  • Rolf-Dietrich Sauer — Mitgründer der Neugründung in Eckernförde, 1951
  • Fritz Bohmmüller — Hamburger Kaufmann, Mitgründer in Eckernförde, 1951

Beschäftigte

  • 1951 · 70 aus Suhl (dazu über 200 frühere Techniker der Torpedoversuchsanstalt Eckernförde — der Neuanfang beruhte damit wesentlich auf mitgewanderten Fachkräften)

Zwangsarbeit — belegt

Belegt durch Firmenschriftgut im Staatsarchiv Meiningen. Im Juni 1942 waren nach eigener Angabe der Firma „ca. 250 weibliche ukrainische Arbeitskräfte" im Betrieb. Am Gemeinschaftslager „Fröhlicher Mann" (902 Plätze, Gesellschaftsvertrag vom 8. Februar 1943) hielt Sauer mit 220 Plätzen den größten Anteil aller zehn beteiligten Suhler und Zella-Mehliser Firmen. Überliefert sind Betriebsbekanntmachungen zur Kennzeichnungspflicht für Ostarbeiter, eine Lohnanweisung zur Schlechterstellung polnischer Arbeitskräfte (namentlich neun Personen, 31. Dezember 1941) und zwei Schreiben an die Gestapo — darunter ein Gesuch vom 15. August 1942, einen als Unruhestifter bezeichneten Ostarbeiter zu „beseitigen". Ob im Betrieb auch Kriegsgefangene arbeiteten, ist offen: Die einzige einschlägige Überlieferung ist eine Bekanntmachung vom 14. April 1943 über die Verurteilung einer deutschen Beschäftigten wegen „verbotenen Verkehrs mit einem Kriegsgefangenen" — sie bezeugt Kontakt, nicht Einsatz im Werk. Ein KZ-Außenlager ist Sauer nicht zugeordnet: Das einzige Suhler Außenlager des KZ Buchenwald bestand vom 15. Juli bis 1. Oktober 1943 bei den Gustloff-Werken.

Stehende Regel dieses Registers: Bei jedem Betrieb, der zwischen 1933 und 1945 gefertigt hat, wird der Einsatz von Zwangsarbeit geprüft und der Stand ausgewiesen — auch wenn die Prüfung noch aussteht. Siehe Die Waffenregion im Nationalsozialismus .

Verbleib

Der Suhler Betrieb wurde enteignet und beschlagnahmt. Der Markenname wanderte 1951 nach Eckernförde — getragen von 70 Beschäftigten, die aus Suhl mitkamen. Seit 2009 sitzt das Unternehmen in Isny im Allgäu.

Modelle dieses Herstellers

Quellen

  1. [Literatur] Moczarski / Post / Weiß (Hrsg.) — Zwangsarbeit in Thüringen 1940–1945. Quellen aus den Staatsarchiven des Freistaates Thüringen , Quellen zur Geschichte Thüringens, Bd. 19, Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2002, ISBN 3-931426-67-X — Dok. 36, 52, 68, 71, 81, 98, 109, 114, 115, 127, 129, 131 (Bestand Fa. J. P. Sauer u. Sohn Suhl) sowie Dok. 30 und 31 zum Lager „Fröhlicher Mann" (Bestand Fa. C. G. Haenel Suhl); Einleitung S. 24 zur Zuteilung über das Stammlager Bad Sulza. Die Live-URL der Landeszentrale ist tot (HTTP 404), zitiert wird die Wayback-Fassung. Link
  2. [Archiv] Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen — Bestand Fa. J. P. Sauer u. Sohn, Bestandssignatur 4-94-1202, Laufzeit 1818–1955 Link
  3. [Online] Gedenkstätte Buchenwald — Außenlager Suhl Link
  4. [Online] Berliner Zeitung — Getroffen in Suhl (12. Juli 2000) — über die Schülerdokumentation von 1998 Link
  5. [Online] alerta (antifaschistische Gruppe Südthüringen) — Vom Tag der Befreiung und wie Täter zu Opfern werden — Herkunft der Angabe „bis zu 8.500 Zwangsarbeiter, 150 Tote"; ohne Quellenangabe, hier nur als Beleg dafür geführt, dass die Zahl im Umlauf ist Link
  6. [Online] Wikipedia (de) — J. P. Sauer & Sohn Link
  7. [Online] PIRSCH — J. P. Sauer & Sohn: Deutschlands ältester Waffenhersteller Link
  8. [Online] J. P. Sauer & Sohn — Unternehmensgeschichte Link