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OD WH

Methodik

ODWH.de ist eine Dokumentation, kein Forum und kein Marktplatz. Drei Regeln tragen die Seite: jede Aussage hat eine Quelle, jeder Eintrag trägt seinen Belegstatus offen, und den Gegenstand grenze ich präzise ab.

Terminologie

Auf einer Fachseite sind die korrekten Fachtermini keine Stilfrage, sondern die Bedingung dafür, überhaupt ernst genommen zu werden. An vier Regeln halte ich mich deshalb ausnahmslos:

  1. Fachbegriffe werden nicht übersetzt, sondern im deutschen Fachgebrauch geprüft. Eine wörtliche Übertragung aus englischsprachigen Quellen trifft den etablierten Begriff oft nicht — etwa bei small-caliber, das nicht „Kleinkaliber" heißt.
  2. Die Gattung folgt der Systematik, nicht der Dienstbezeichnung. Die DDR-Bezeichnung „MPi" für die Kalaschnikow ist eine Truppenbezeichnung; die Waffe ist waffentechnisch ein Sturmgewehr. Der Modellname bleibt selbstverständlich erhalten.
  3. Patronenklasse vor Waffenklasse. Ob eine vollautomatische Waffe Maschinenpistole oder Sturmgewehr ist, entscheidet die Patrone — nicht Bauform, Größe oder Verwendung. Siehe Patronenklassen.
  4. Verriegelung und Ladeprinzip werden getrennt benannt. „Masseverschluss" und „Gasdrucklader" gehören zwei verschiedenen Merkmalsachsen an; eine vollständige Beschreibung nennt beide. Siehe Ladeprinzipien.

Begriffliche Fehler behandle ich wie Sachfehler: Ich protokolliere sie im Korrekturregister, statt sie stillschweigend zu überschreiben.

Belegstatus

Jeder Eintrag — Hersteller, Modell, Stempel — führt eine von drei Stufen sichtbar im Kopf:

Der Status „ungeklärt" ist kein Mangel, sondern Programm: Die interessantesten Fragen der ostdeutschen Fertigungsgeschichte — etwa die Suhler Makarow-Frage — sind genau die unbeantworteten. Eine Dokumentation, die nur Gesichertes zeigt, würde sie verstecken.

Zuschreibungsregeln

Die folgenden Regeln habe ich nicht am Schreibtisch entworfen, sondern jede einzelne aus einem eigenen Fehler gezogen. Sie stehen hier, weil sie sich als die Stellen erwiesen haben, an denen eine plausible Vermutung sich als Beleg ausgibt. Jede verweist auf den Korrektureintrag, aus dem sie hervorging.

  1. Ein Firmenname am selben Ort belegt keine Kontinuität. Gleichlautende Namen können unabhängige Gründungen sein. Der Anlass war eine Fertigung, die ich aufgrund eines heutigen Firmennamens der falschen Region zugeschlagen habe (Korrektur).
  2. Ein Ort ist kein Betrieb. Zwei Werke am selben Platz sind zwei Werke. In Suhl arbeiteten acht der hier geführten Häuser teils Tür an Tür, in Erfurt vier — und die Literatur ordnet Vorgänge oft nur der Stadt zu. Wer daraus eine Firmenzuschreibung macht, rät. Anlass waren mehrere Fälle, darunter zwei verschiedene Werke in Ischewsk (Korrektur).
  3. Ein Jahr prüft eine Zuschreibung. Bevor ein Vorgang einer Waffe zugeordnet wird, ist deren Einführungsjahr dagegenzuhalten. Anlass war ein Großauftrag von 1889, den ich auf eine Waffe von 1898 bezogen habe (Korrektur).
  4. Eine unbelegbare Zuschreibung wird gekennzeichnet, nicht ergänzt. Wo zwei Werke gegeneinanderstehen und keines zu belegen ist, führt der Eintrag eines und den Vorbehalt sichtbar daneben. Beide einzutragen verdoppelt die unbewiesene Behauptung, statt sie zu halbieren.
  5. Der Konstrukteur ist kein Herstellernachweis. Personen wechseln den Betrieb; die Fertigung wandert deshalb nicht mit. Wo eine Waffe gebaut wurde, muss über Objekt-, Abnahme- oder Betriebsquellen belegt werden — nicht über die Biografie des Konstrukteurs. Anlass war, dass ich die MP 18,I dem falschen Haus zugeschrieben habe (Korrektur).
  6. Betrieb und Standort sind zwei verschiedene Gegenstände. Eine Rechtsperson kann enden, während auf demselben Gelände weitergefertigt wird — unter anderem Namen, anderem Eigentümer, anderem Staat. Anlass war ein Erfurter Standort, an dem die Fertigung angeblich 1924 endete und tatsächlich bis 1945 lief (Korrektur).
  7. Ein Fertigungsstopp ist kein Fertigungsende. Wer eine Fertigung umwidmet, entmilitarisiert sie nicht — Feinmechanik in Großserie bleibt dieselbe Fähigkeit, gleichgültig was am Ende herauskommt (Korrektur).
  8. Verriegelungsart und Verriegelungsgüte sind zwei Aussagen. Dass eine Konstruktion abgelöst wurde, sagt nichts darüber, wo sie verriegelt. Anlass war das Gewehr 88, dem ich eine hintere Verriegelung zugeschrieben habe, die es nie hatte (Korrektur).
  9. Aussagen über den heutigen Stand brauchen ein Datum. „Setzte sich durch" ohne Angabe, bis wann, ist nicht überprüfbar und altert still. Anlass war meine Behauptung, praktisch jede moderne Dienstpistole trage Spannabzug und Entspannhebel — zutreffend für die 1950er bis 1980er Jahre, seither überholt (Korrektur).
  10. Ein abgeschlossener Vorgang wird nicht als „nicht nachverfolgt" geführt. Wo ein Verfahren, ein Vergabestreit oder eine Betriebsübernahme längst entschieden ist, ist die Auskunft „unklar" keine Zurückhaltung, sondern unterlassene Recherche (Korrektur).

Prüfregel Zwangsarbeit

Jeder Betrieb, der zwischen 1933 und 1945 gefertigt hat, führt im Eintrag ein eigenes Feld zum Einsatz von Zwangsarbeit. Es kennt vier Werte, und die Unterscheidung zwischen dem zweiten und dem dritten ist der Kern der Regel:

Diese Regel habe ich präzisiert, nachdem ein Eintrag „nicht einschlägig" führte, obwohl an dem Standort 1944 mehrere hundert Zwangsarbeiter beschäftigt waren. Der Fall zeigt die Gefahr: Beide Werte, „kein Befund" und „nicht einschlägig", sind Aussagen — sie behaupten, geprüft zu haben, und schließen die Frage ab. „Ungeprüft" hält sie offen. Im Zweifel gilt deshalb immer der offene Wert.

Quellenapparat

Quellen führe ich typisiert (Literatur, Archiv, Objektbefund, Online, Auskunft) und weise sie je Eintrag aus. Objektbefunde — Stempel, Maße, Fertigungsmerkmale am dokumentierten Einzelstück — gelten als eigenständige Quellengattung und werden mit Fundkontext erfasst. Wo Aktenlage und Objektbefund einander widersprechen, stelle ich den Widerspruch dar, statt ihn aufzulösen.

Gegenstand und Abgrenzung

Ich dokumentiere die Waffenherstellung im Gebiet der heutigen ostdeutschen Länder von 1871 bis 1990 — von der Reichsgründung, mit der ein einheitlicher Beschaffungsraum entstand, bis zur deutschen Einheit, mit der die eigenständige ostdeutsche Fertigung endete. Maßgeblich ist der Fertigungsort, nicht der Sitz des Rechtsträgers: Nur so bleiben Werkslinien über Enteignung, Demontage und Verstaatlichung hinweg verfolgbar.

Rechtlicher Rahmen

Mitwirkung

Korrekturen, Quellenhinweise und dokumentierte Objektbefunde sind mir willkommen — insbesondere zu den als „ungeklärt" markierten Fragen. Kontakt über das Impressum.