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Thema

Das Barackenlager „Fröhlicher Mann"

Zehn Waffenfirmen gründen 1943 eine Gesellschaft zum Betrieb eines Zwangsarbeiterlagers

1933–1945 gesichert

Über Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie wird meist betriebsweise geschrieben: Dieser Betrieb setzte so viele Menschen ein, jener unterhielt ein Lager. Die Suhler Überlieferung erlaubt einen anderen Blick. Er ist der aufschlussreichere.

Der Vertrag

Am 8. Februar 1943 schlossen zehn Waffenfirmen aus Suhl und Zella-Mehlis einen Gesellschaftsvertrag. Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Name: „Arbeitsgemeinschaft Barackenlager Fröhlicher Mann”. Zweck: gemeinsame Errichtung, Finanzierung und Unterhaltung eines Lagers für Zwangsarbeiter.

Datum8. Februar 1943
RechtsformGesellschaft bürgerlichen Rechts
Gesellschafterzehn Waffenfirmen aus Suhl und Zella-Mehlis
Kapazität902 Plätze
Errichtungskostenrund 400.000 Reichsmark, zu tragen im Verhältnis der Anteile
Größter AnteilJ. P. Sauer & Sohn, 220 Plätze
ZweitgrößterC. G. Haenel, 165 Plätze, dazu der zweite Beisitzer im Vorstand

Der Vertrag liegt im Firmenbestand Haenel im Staatsarchiv Meiningen (Nr. 141, Bl. 61). Sechs Wochen später, am 18. März 1943, entstand eine Beschwerdeliste über die Zustände in diesem Lager (Bl. 50).

Warum das mehr ist als eine weitere Zahl

Ein einzelner Betrieb, der Zwangsarbeiter beschäftigt, lässt sich noch als Reaktion auf äußeren Druck darstellen — Arbeitskräftemangel, Anordnung von oben, Zwang der Verhältnisse. Diese Erzählung trägt hier nicht.

Was der Vertrag zeigt, ist eine Handlung, keine Reaktion. Zehn Unternehmen, die einander im Zivilgeschäft Konkurrenten waren, gründeten miteinander eine Gesellschaft. Sie verabredeten eine Rechtsform, wählten einen Vorstand mit Beisitzern, legten einen Kostenschlüssel fest und finanzierten gemeinsam einen Bau für 400.000 Reichsmark. Das ist der normale Vorgang, mit dem Unternehmen ein gemeinsames Kraftwerk, eine Werkbahn oder ein Ausbildungszentrum errichten — hier angewandt auf die Unterbringung von Menschen, die zur Arbeit gezwungen wurden.

Die Zwangsarbeit war in dieser Region also nicht der Ausnahmefall einzelner Häuser, sondern die gemeinsam organisierte Infrastruktur einer Branche. Wer die Anteile zusammenzählt, liest die Beteiligungsquote am Gesamtsystem gleich mit. Wer mehr Plätze übernahm, brauchte mehr Menschen.

Was der Fall für das Register bedeutet

Dieses Register führt bei jedem Betrieb ein eigenes Feld zur Zwangsarbeit und prüft es einzeln. Das bleibt richtig. Aber es unterschätzt den Vorgang, wenn es dabei bleibt. Der Vertrag von 1943 ist ein Beleg, der quer zu den Betriebseinträgen liegt: Er gehört zehn Firmen gleichzeitig.

Praktisch heißt das für die Arbeit am Objekt: Eine Suhler Waffe der Jahre 1943 bis 1945 stammt mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einem Betrieb, der an diesem Lager beteiligt war — auch dann, wenn für den Hersteller selbst kein eigenes Lager überliefert ist. Der Umkehrschluss gilt allerdings nicht: Krieghoff beschäftigte nach Aktenlage 792 Zwangsarbeiter und gehörte trotzdem nicht zu den zehn Gesellschaftern. Wo diese Menschen untergebracht waren, ist offen. Es gab also mehr als dieses eine Lager.

Die Grenzen dieser Quelle

Der Vertrag sagt viel über die Firmen und fast nichts über die Menschen: Er nennt Plätze, nicht Personen; Kosten, nicht Verpflegung; einen Vorstand, nicht eine Belegung. Die Beschwerdeliste vom 18. März 1943 ist der einzige Hinweis auf die Zustände, und was in ihr steht, ist hier nicht ausgewertet.

Was über Suhl insgesamt überliefert ist, ordnet die Größenordnung ein: über 10.000 Menschen und 75 Lager; für die Rüstungsindustrie werden bis zu 8.500 genannt, von denen 150 nicht überlebten. Das Lager „Fröhlicher Mann” mit seinen 902 Plätzen war damit eines unter vielen — aber das einzige, dessen Gründungsvertrag im Wortlaut vorliegt.

Daneben bestand vom 15. Juli bis 1. Oktober 1943 ein Außenlager des KZ Buchenwald bei den Gustloff-Werken. Dessen Häftlinge bauten Baracken für ausländische Zwangsarbeiter — ob für dieses Lager oder ein anderes, ist nicht geklärt und wäre eine lohnende Anschlussfrage.

Offene Forschungsfragen. Die vollständige Liste der zehn Gesellschafter und ihrer Anteile. Der Standort des Lagers und sein Verbleib. Belegung, Herkunftsländer und Dauer. Der Inhalt der Beschwerdeliste vom 18. März 1943. Ob zwischen diesem Lager und dem Barackenbau der Buchenwald-Häftlinge im Gustloff-Werk ein Zusammenhang besteht. Und die Frage, ob es vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in Erfurt, Sömmerda oder Magdeburg gab — das würde zeigen, ob der Suhler Befund ein Sonderfall oder ein Muster ist.

Zum Umgang mit diesem Text. Dieses Register stellt den Vorgang dar, weil er zur Fertigungsgeschichte gehört; siehe Methodik. Die Erinnerungsarbeit zu den Betroffenen leisten die Gedenkstätte Buchenwald und die regionalen Initiativen. Wer dazu forscht, beginnt dort — nicht in der Sammlerliteratur.

Quellen

  1. [Literatur] Moczarski / Post / Weiß (Hrsg.) — Zwangsarbeit in Thüringen 1940–1945. Quellen aus den Staatsarchiven des Freistaates Thüringen , Quellen zur Geschichte Thüringens, Bd. 19, Landeszentrale für politische Bildung Thüringen, Erfurt 2002, ISBN 3-931426-67-X — Dok. 30 und 31, beide aus ThStAM, Fa. C. G. Haenel Suhl Nr. 141 Link
  2. [Archiv] Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen — Bestand Fa. C. G. Haenel Suhl, Bestandssignatur 4-94-1203 Link
  3. [Archiv] Gedenkstätte Buchenwald — Außenlager Suhl Link